Malmö und Stockholm übernehmen die Verantwortung für Erstattungen der Mehrwertsteuer an ausländische Unternehmer

Ausländische Unternehmer können sich unter gewisse Voraussetzungen die Mehrwertsteuer auf Erwerbe in Schweden von dem Schwedischen Zentralamt für Finanzwesen erstatten lassen. Ab erstem April 2005 werden die Mehrwertsteuer-Erstattungsanträge durch die Auslandsabteilungen in Malmö und Stockholm bearbeitet.

Unternehmer aus

  • Dänemark
  • Deutschland
  • Der Färöer
  • Grönland
  • Island
  • Österreich
  • Polen
  • Der Slowakei
  • Slowenien
  • Tschechien

bitte senden Sie die Anträge und deren Beilagen an:

Skatteverket
Utlandsenheten
SE-205 31 Malmö
Schweden

Telefax: +46 (0)40 - 14 62 03
E-mail: malmo@skatteverket.se

Für allgemeine Informationen bitte rufen Sie an:

0771-567 567 (innerhalb Schweden)
+46 270 734 98 (vom Ausland)

Für Informationen über bestimmte Mehrwertsteuer-Erstattungsanträge bitte rufen Sie an:

0771-778 778 (innerhalb Schweden)
+46 270 734 00 (vom Ausland)

Unternehmer von anderen Ländern, bitte senden Sie die Anträge und deren Beilagen an:

Skatteverket
Utlandsenheten
SE-106 61 Stockholm
Schweden

Telefax: +46 (0)8 - 694 18 11
E-mail: stockholm@skatteverket.se

Für allgemeine Informationen bitte rufen Sie an:

0771-567 567 (innerhalb Schweden)
+46 270 734 98 (vom Ausland)

Für Informationen über bestimmte Mehrwertsteuer-Erstattungsanträge bitte rufen Sie an:

0771-778 778 (innerhalb Schweden)
+46 270 734 00 (vom Ausland)





Skatteverket